Gemäß § 4 Punkt 2 des Statutes der Deutschen Colostrum
Gesellschaft kann jeder Colostrum-Freund Vereinsmitglied werden:
Arten der Mitgliedschaft
(1) Die Mitglieder der Gesellschaft gliedern sich in
ordentliche, außerordentliche und Mitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an
der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die
Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern.
Als außerordentliches Mitglied präsentieren wir Sie hier mit einem
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Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.