Verehrte Colostrum-Freunde, verehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,
 
Unterstützen Sie die ehrenamtliche Tätigkeit der Deutschen Colostrum Gesellschaft e.V. als außerordentliche Mitglieder. 
 
Gemäß § 4 Punkt 2 des  Statutes der Deutschen Colostrum Gesellschaft kann jeder Colostrum-Freund Vereinsmitglied werden:
Arten der Mitgliedschaft
(1) Die Mitglieder der Gesellschaft gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Mitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern.
 
Als außerordentliches Mitglied präsentieren wir Sie hier mit einem Werbebanner.
 
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.
 

 

 

 


 

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